Sie hatten einen Unfall?

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Sie sind in einen Unfall verwickelt und brauchen einen kompetenten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen in Bonn, Meckenheim und Umgebung? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir sind Ihr Partner für alle Fragen rund um Ihr Fahrzeug und Ihr Recht.

Sie brauchen ein Unfallgutachten? Wir sind Ihr Kfz-Sachverständiger in Bonn, Meckenheim und Umgebung. Wir bewerten Ihren Fahrzeugschaden und kümmern uns um die Abrechnung mit der Versicherung. Sie haben keine Kosten.

Vermeiden Sie Fehler! Sprechen Sie als erstes mit einem unabhängigen Sachverständiger

Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, einen freien Kfz-Gutachter zu beauftragen. Vertrauen Sie uns als Ihrem Kfz-Gutachter in Bonn, Meckenheim und Umgebung. Wir sind Mitglied im Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband e.V. (DGuSV) sowie im Verband freier Kraftfahrzeugsachverständiger e.V. und verfügen über eine langjährige Erfahrung und eine hohe Fachkompetenz.

Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Beratungsgespräch.

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Und so einfach läuft es ab:

Kontaktieren Sie unseren Kfz-Sachverständigen

Rufen Sie uns an und erhalten Sie eine erste Beratung über die beste Vorgehensweise nach Ihrem Unfall. Im Anschluss vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Besichtigung und Beweissicherung

Innerhalb von 24 Stunden besichtigen wir Ihr Fahrzeug, wo es sich gerade befindet. Es erfolgt die Beweissicherung durch unseren KFZ-Sachverständigen.

Das Gutachten wird durch uns erstellt

Unser KFZ-Sachverständiger erstellt ein schriftliches Gutachten, mit allen Berechnungen zu Ihrem Fahrzeugschaden. Sie erhalten das Gutachten innerhalb 2 bis 3 Tagen.

Gegnerische Versicherung wird informiert

Gleichzeitig versenden wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung, damit diese schnell mit der Prüfung des Unfalls beginnen kann.

Wir bleiben im direkten Austausch

Wir bleiben im direkten Austausch mit Ihnen und der gegnerischen Versicherung für einen transparenten Prozess und eine schnelle Regulierung.

 


Ihre Vorteile als Unfallgeschädigter

Sie sind in einen Unfall verwickelt und brauchen einen kompetenten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen in Meckenheim NRW? Dann haben Sie Glück, denn wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, können Sie die folgenden Dienstleistungen kostenlos in Anspruch nehmen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners muss für alle unten genannten Kosten aufkommen.

✅ Reparaturkosten

Wir ermitteln für Sie die Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug und erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag oder eine Rechnung. Sie können Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen oder sich den Betrag auszahlen lassen.

✅ Abschleppkosten

Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, müssen Sie es abschleppen lassen. Wir organisieren für Sie den Abschleppdienst und übernehmen die Kosten dafür.

✅ Erstellung eines Schadengutachtens

Wir erstellen für Sie ein qualifiziertes und gerichtsfestes Schadengutachten, das alle Schadenspositionen an Ihrem Fahrzeug umfasst. Wir ermitteln für Sie die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert, den merkantilen Minderwert und weitere Schadenspositionen. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, so dass Sie keine Kosten haben.

✅ Rechtsberatung durch einen Fachanwalt

Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen können, oder wenn die Versicherung Ihre Ansprüche ablehnt oder kürzt, können Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Wir empfehlen Ihnen gerne einen kompetenten Anwalt, der Sie berät und vertritt. Die Kosten für den Anwalt muss ebenfalls die Versicherung tragen, wenn Sie nicht schuld sind.

✅ Mietwagen

Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist oder repariert werden muss, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Wir reservieren für Sie einen Mietwagen in der entsprechenden Fahrzeugklasse und übernehmen die Kosten dafür.

✅ Wertverlust

Wenn Ihr Fahrzeug durch den Unfall einen Wertverlust erlitten hat, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung dafür. Wir ermitteln für Sie den Wertverlust an Ihrem Fahrzeug und fordern die Zahlung von der Versicherung ein.

✅ Eine Alternative zum Mietwagen

Wenn Sie keinen Mietwagen benötigen oder wollen, haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Das ist ein Geldbetrag, der Ihnen für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, gezahlt wird. Wir ermitteln für Sie die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung und fordern die Zahlung von der Versicherung ein.

✅ Weitere Kosten

Wenn Sie durch den Unfall weitere Kosten haben, wie zum Beispiel Arztkosten, Medikamentenkosten, Fahrtkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, etc., haben Sie Anspruch auf eine Erstattung dafür. Wir helfen Ihnen bei der Dokumentation und der Geltendmachung dieser Kosten.

Wie Sie sehen, haben Sie als Unfallgeschädigter viele Vorteile, wenn Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen in Bonn, Meckemheim und Umgebung beauftragen. Wir sind Ihr Partner für alle Fragen rund um Ihr Fahrzeug und Ihr Recht. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses Beratungsgespräch. 

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